Forschung

Continuing Professional Development in der Jugendgerichtsbarkeit: Netzwerk Jugendakademie

Dauer:

Juni 2005 - Oktober 2006

Inhalte:

Der Ansatz der Professionsentwicklung

Aus Sicht der Erwachsenenbildung lässt sich Professionsentwicklung als Kombination dreier grundlegender Ansätze beschreiben: Weiterbildung, Qualitätsmanagement und empirische Arbeitsforschung.

Weiterbildung betrifft die Herausbildung personaler und interpersonaler Kompetenzen, Qualitätsmanagement betrifft die Implementierung organisatorischer Maßnahmen zur Reflexion und Förderung von Strukturen, Produkten und Abläufen und empirische Arbeitsforschung schafft für beides die Grundlage, indem sie thematische Ansatzpunkte, motivationale Strukturen und besondere Bedingungsgefüge - kurz: das in das Tätigkeitssystem eingebettete Wissen expliziert. Jeder dieser Ansätze greift für sich alleine zu kurz, jeder Ansatz erhält erst durch die Kombination mit den beiden anderen seine besondere Prägung und seinen Wert für die Professionsentwicklung.

Weiterführende Literatur

Dick, M. (2005). Erwachsenenbildung, Arbeitsforschung undProfessionsentwicklung. Ein Ansatz zur Förderung Jugendrichterlicher Kompetenz.Zeitschrift für Jugendkriminalrecht und Jugendhilfe, 16 (3), S. 290-295.

Partner:

  • Deutsche Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen (DVJJ)
  • Deutscher Richterbund
  • Otto–von–Guericke–Universität Magdeburg

Projektleiter:

Juniorprof. Michael Dick

Mitarbeit:

Christina Ehr, Utta Griebel, Katrin Nebauer

Finanzierung:

Eigenmittel